¡TODO! Mallorca - Blogbeitrag / Radfahren, Mofa, E-Scooter: neue Regeln in Spanien

Neue Verkehrsregeln in Spanien: Was sich für Radfahrer, Motorrad- und E-Scooter-Fahrer ändert

Seit dem 1. Oktober gilt in Spanien ein überarbeitetes Reglamento General de Circulación (die spanische Straßenverkehrsordnung), Grundlage ist das Real Decreto 518/2026. Wer auf Mallorca mit Rad, Roller oder Motorrad unterwegs ist, kommt an den neuen Regeln nicht vorbei.

Was heißt “schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer”?

Die Reform führt einen neuen Begriff ein: usuario vulnerable de la vía. Gemeint sind Fußgänger, Radfahrer, Nutzer von VMP (Vehículos de Movilidad Personal, also E-Scooter und Ähnliches), Motorrad- und Mopedfahrer. Der Verkehr wird nicht mehr vom Auto aus gedacht, sondern von den Menschen, die sich auf der Straße bewegen – zumindest auf dem Papier.

Was ändert sich für E-Scooter-Fahrer?

Mindestalter 15. Helmpflicht. Nachts oder bei schlechter Sicht: reflektierende Weste. Außerorts dürfen E-Scooter nur auf vom Autoverkehr getrennten Wegen fahren, etwa Radwegen, wenn nicht anders ausgeschildert. Ab Oktober 2027 kommt noch dauerhafte Beleuchtung dazu, auch tagsüber.

Und fürs Fahrrad?

Die Ausnahme von der Helmpflicht außerorts ist Geschichte. Helm gilt jetzt überall, auch auf der Landstraße. Überholen darf nur noch mit mindestens 1,5 Metern Seitenabstand, mindestens 20 km/h langsamer als erlaubt, und auf mehrspurigen Straßen muss komplett die Spur gewechselt werden.

Innerorts sollen Radfahrer bevorzugt in der Mitte der Spur fahren – Autos müssen dann mindestens 5 Meter Abstand halten. Klingt nach viel Platz für ein Fahrrad, ist aber so vorgesehen. In Einbahnstraßen mit Tempo 30 dürfen Radfahrer künftig in beide Richtungen fahren.

Motorrad und Moped: was ist neu?

Außerorts sind Schutzhandschuhe jetzt Pflicht, geschlossenes Schuhwerk überall. Mopedfahrer brauchen ab Oktober 2027 einen homologierten statt nur zertifizierten Helm. Bei Stau dürfen Motorräder künftig den rechten Seitenstreifen nutzen, maximal 30 km/h, aber nur dort, wo das ausgeschildert ist.

Wer beruflich fährt – Essens-Lieferdienste etwa – muss durchgehend Helm und Warnweste tragen.

Was ändert sich für Fußgänger?

An Ampeln darf das gelb blinkende Licht für Autos künftig nicht mehr gleichzeitig mit Dauergrün für Fußgänger auftreten. In verkehrsberuhigten Zonen mit einheitlicher Straßenoberfläche (plataforma única) haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Und sichere Schulwege bekommen erstmals einen eigenen rechtlichen Status.

Ich fahre nur Auto, betrifft mich das überhaupt?

Ein bisschen schon. Liegengebliebene Fahrzeuge werden jetzt wie Radfahrer überholt: 1,5 Meter Abstand, mindestens 20 km/h langsamer. Bei Schnee auf Autobahnen ist Überholen tabu, die linke Spur bleibt für Rettungsfahrzeuge und Schneepflüge frei – auf Mallorca zugegeben ein eher theoretischer Fall. Praktischer: Bei Stau muss, wo möglich, eine Rettungsgasse gebildet werden.

Quelle: BOE Nr. 155 vom 26.06.2026 (Real Decreto 518/2026); DGT, Pressemitteilung vom 30.09.2026

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