Jährliche Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer

Als Eigentümer einer nicht gewerblich genutzten Immobilie in Spanien bist du verpflichtet, die Eigennutzungssteuer, auch bekannt als “Impuesto sobre la Renta de no Residentes“, zu entrichten. Diese Steuer gilt für Nichtresidenten, die weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, eine jährliche Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer abzugeben, die als “imputación” bezeichnet wird. Diese kann nicht in der deutschen Einkommensteuer abgesetzt werden. Die Steuererklärung erfolgt mittels Modelo 210, basierend auf dem Katasterwert, wobei 2% (oder 1,1% bei einer Katasterwertänderung in den letzten 10 Jahren) als steuerliche Bemessungsgrundlage dienen. Jeder Eigentümer muss die Steuererklärung separat abgeben, wobei die Steuerschuld derzeit 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger beträgt.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Abgabe deiner jährlichen Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer (Modelo 210) in Spanien. Unser Servicepaket kostet nur 99,00 EUR inkl. MwSt. Alles, was wir benötigen, sind der Grundsteuerzahlbeleg, die Ausweise der Immobilieneigentümer (nur im ersten Jahr), die NIE-Nummer und der Kaufvertrag (nur im ersten Jahr der Steuervertretung). Kontaktiere uns per Mail, WhatsApp oder telefonisch, um weitere Informationen zu erhalten oder uns dein Anliegen zu schildern. Wir helfen dir gerne weiter!
























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