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¡HOLA! Mallorca - Blogbeitrag / Tierschutzgesetz

Neues Tierschutzgesetz ab September 2023 und Hundehaltung auf Mallorca

Das erste Tierschutzgesetz auf Mallorca wurde 2017 mit dem Ziel verabschiedet, den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere zu fördern und zu gewährleisten. Endlich gab es klare Regeln für die Haltung der über 25 Millionen Haustiere, darunter auch Hunde, um Tierquälerei zu verhindern und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. Im September 2023 wird das bereits vereinbarte neue Tierschutzgesetz in Kraft treten.

Einer der Hauptgründe dafür ist die hohe Anzahl an herrenlosen Hunden auf der Insel, die sich oft in einem schlechten Zustand befinden. Viele dieser Hunde sind Opfer von Vernachlässigung, Aussetzung oder Misshandlung, was auf ein mangelndes Bewusstsein und Verantwortungsbewusstsein vieler Hundehalter hinweist. In den letzten Jahren ist die Zahl der streunenden Hunde durch gesetzliche Maßnahmen jedoch zurückgegangen.

Ein weiteres Problem ist die unkontrollierte Vermehrung von Hunden, da viele Besitzer ihre Hunde nicht kastrieren oder sterilisieren lassen. Die Folge ist eine übermäßige Vermehrung und eine steigende Zahl streunender Hunde auf der Insel.

Was jetzt schon gilt und was mit dem neuen Tierschutzgesetz 2023 auf dich zukommt, erfährst du in diesem Beitrag.

Registrierung und Mikrochip: Alle Hunde auf Mallorca müssen registriert und mit einem Mikrochip versehen werden. Das hilft, entlaufene oder ausgesetzte Hunde zu identifizieren und ihren Besitzern zurückzugeben. Anders als z.B. in Deutschland gibt es keine Hundesteuer. Neu ab September 2023 ist der Hundeführerschein, den alle Hundehalter ablegen müssen.

Haltungsvorschriften: Das Tierschutzgesetz enthält auch Vorschriften zur artgerechten Haltung von Hunden. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Unterbringung, Zugang zu Wasser und Futter sowie regelmäßiger Auslauf und Sozialkontakt. Außerdem dürfen Hunde nicht länger als 24 Stunden allein gelassen werden. Katzen beispielsweise nicht länger als drei Tage.

Leinen- und Maulkorbzwang: In öffentlichen Anlagen und Parks, vor allem in der Stadt, müssen Hunde an der Leine geführt werden und teilweise einen Maulkorb tragen. Damit soll das Risiko von Unfällen und Konflikten mit anderen Tieren oder Menschen minimiert werden.

Kastration und Sterilisation: Das mallorquinische Tierschutzgesetz schreibt außerdem vor, dass Hunde kastriert oder sterilisiert werden müssen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Auch Tierheime dürfen nur noch kastrierte oder sterilisierte Hunde abgeben. Dies soll zur Kontrolle der Tierpopulation beitragen und eine unkontrollierte Vermehrung verhindern.

Verbot bestimmter Hunderassen: Das Tierschutzgesetz auf Mallorca verbietet auch die Haltung bestimmter, als gefährlich eingestufter Hunderassen wie Pitbulls oder Staffordshire Bullterrier. Diese Rassen dürfen auf Mallorca nur mit einer Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen gehalten werden. Dazu müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Wir beraten dich gerne hierzu.

Es ist wichtig zu wissen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf Mallorca mit empfindlichen Strafen geahndet werden können, darunter Geldstrafen und im schlimmsten Fall die Beschlagnahmung des Tieres. Die Behörden auf Mallorca nehmen das Tierschutzgesetz ernst und setzen sich aktiv für den Schutz und das Wohl der Tiere ein.

Es gibt aber auch positive Entwicklungen in Bezug auf die Hundehaltung auf Mallorca. Es gibt verschiedene Tierschutzorganisationen wie Dogfriends Mallorca und Tierheime wie das CEPAD im Natura Parc in Santa Eugenia, die sich um gerettete oder herrenlose Hunde kümmern, sie medizinisch versorgen, kastrieren oder sterilisieren und ihnen ein neues Zuhause vermitteln. Es gibt auch immer mehr Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Hundehaltung und die Bedeutung des Tierschutzes zu stärken.

Dennoch bleibt noch viel zu tun, um das Wohl der Hunde auf Mallorca zu gewährleisten.

Insgesamt ist das Tierschutzgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Schutz und das Wohlbefinden von Hunden und anderen Tieren auf der Insel zu gewährleisten. Entscheidend ist jedoch, dass jeder Einzelne, der auf Mallorca einen Hund hält, die Verantwortung dafür übernimmt, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einzuhalten und dafür zu sorgen, dass sein Haustier artgerecht gehalten wird. Nur durch eine verantwortungsvolle Hundehaltung und das Bewusstsein für den Tierschutz kann das Wohl der Hunde auf Mallorca nachhaltig gesichert werden.

Was kommt mit dem neuen Tierschutzgesetz noch auf uns zu?

Viele fragen sich warum, aber tatsächlich fallen einige bekannte Lieblingshaustiere auf, die mit dem neuen Gesetz 2023 nicht mehr erlaubt sind, dazu gehören z.B. auch der Hamster oder die Schildkröte.

¡HOLA! Mallorca - Blog

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