¡HOLA! Mallorca - Blogbeitrag / Kfz-Halterwechsel

Fahrzeughalter in Spanien werden – wie geht das?

Wenn man erst mit 30 den Führerschein macht, weil man ihn nie brauchte und auch nicht wollte 😉 So war das bei mir. Dann kam das erste Kind, das Dorfleben und notgedrungen auch der Führerschein. Aber weißt du was? Heute lebe ich auf Mallorca und ohne wäre es einfach nicht gegangen. Der Traum von der Finca mit der Familie abseits in der Mitte der Insel ist toll, aber wie kommt man da hin? Okay, Fahrradfahren ist nicht so mein Ding und Großeinkäufe für die Familie sind auch schwierig, Kinder zur Schule und Kita und zu allen Freizeitaktivitäten ohne Auto?

Und das Meer? Tja, dafür bin ich auf Mallorca 😉 Das heißt, ohne motorisierten Untersatz auf der Insel ist man aufgeschmissen. Nun, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder KFZ aus Deutschland mitbringen und hier mit viel Geduld ummelden. (Wir helfen dir gerne dabei, wenn du dein Auto mitgebracht hast oder ein Auto für deinen Urlaub hier geparkt hast).

Oder du kaufst dir hier in Spanien ein Auto, egal ob auf dem Festland oder auf Mallorca. Das ist zwar einfacher, aber auch mit einigen Behördengängen verbunden. 

Zuerst muss man sich aber entscheiden, ob man ein Auto beim Händler kauft oder privat gebraucht (übrigens sind Gebrauchtwagen auf Mallorca zurzeit viel teurer als in Deutschland und grundsätzlich immer teurer als auf dem Festland, vergleichen lohnt sich also). Beim Händler hast du den Vorteil, dass er den so genannten Halterwechsel für dich übernimmt und du nicht viel Ärger hast. Wenn du das Auto privat kaufst, ist es gut, wenn du jemanden hast, der dir das abnimmt, das geht schneller, spart Zeit und Nerven.

Bei einem Halterwechsel in Spanien wird die sogenannte Halterwechselsteuer fällig, die sogenannte Impuesto de transmisiones patrimoniales. Die Steuer wird anhand des Zeitwerts des Fahrzeugs berechnet. Dabei werden entweder vier oder acht Prozent des Wertes als Übertragungssteuer fällig. Bei einem Händlerkauf entfällt diese Steuer, da per Rechnung bezahlt wird und somit die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Ganz wichtig ist, dass bei einem privaten Autokauf ein Kaufvertrag aufgesetzt wird (wir helfen gerne mit einem Muster) und dass eine Kopie des DNI / Personalausweises des Verkäufers vorliegt. Und natürlich die Fahrzeugpapiere. Ohne die Originalunterschriften auf dem Kaufvertrag und einer Kopie des Ausweises des Verkäufers kann kein Halterwechsel erfolgen. 

Was sind die Unterschiede zum deutschen Halterwechsel?

1. Zunächst einmal behalten alle Autos oder sonstigen Fahrzeuge in Spanien ihr Kennzeichen, dieses wird nicht gewechselt (übrigens gibt es in Spanien keine Möglichkeit für Wunschkennzeichen).

2. Um die Kündigung der Versicherung muss sich der Verkäufer selbst kümmern. Und die Kfz-Steuer? Die zahlt der Verkäufer für das laufende Jahr. Der Käufer erst für das Folgejahr. Die KFZ-Steuer wird in Spanien nicht zurückerstattet.  Egal ob du dein KFZ mitbringst aus Deutschland und Unterstützung beim Ummelden benötigst oder wir den Halterwechsel für dich schnell und bequem übernehmen können, schreib uns gerne.

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