¡HOLA! Mallorca - Blogbeitrag / Einbürgerung

EINES TAGES WERDE ICH SPANIER!

Wenn man schon viele Jahre in Spanien lebt, fragt sich so mancher: „Warum nicht gleich ganz Spanier werden?“ Doch wie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gibt es auch in Spanien eine Reihe von Voraussetzungen, die nach dem spanischen Staatsbürgerschaftsgesetz erfüllt sein müssen:

Staatsbürgerschaft durch Aufenthaltsstatus

Man muss mindestens 10 Jahre legal in Spanien gelebt haben, um sich für eine Einbürgerung zu qualifizieren. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die die Wartezeit verkürzen können. Dazu gehören z.B. einige lateinamerikanische Länder und Portugal, wo eine Einbürgerung bereits nach 2 Jahren möglich ist. Dies gilt auch für Personen, die spanische Eltern oder Großeltern haben oder in Spanien geboren sind.

Um als Nicht-Spanier nach den 10 Jahren die Staatsbürgerschaft zu erhalten, gibt es einige Voraussetzungen. Die wichtigste ist die Sprache, hier müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Dazu gibt es zwei Prüfungen, DELE A2 und CCSE. Das DELE A2 ist die Sprachprüfung, während das CCSE ein Test ist, der die Grundkenntnisse der spanischen Geschichte überprüft. Die Universitäten und Sprachinstitute vor Ort bieten spezielle Vorbereitungskurse an.

Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag auf Einbürgerung online oder persönlich bei der Behörde gestellt werden. Der Antrag wird geprüft und wenn er genehmigt wird, erhalten Sie die spanische Staatsbürgerschaft. Das Verfahren dauert ca. 6 Monate.

Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Geburt oder Heirat

Bist du mit einem Spanier verheiratet oder sind deine Eltern oder Großeltern Spanier? Dann ist es kein Problem, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Es gibt einige Dokumente, die für den Antrag benötigt werden (z.B. Geburtsurkunde der Großeltern oder Eltern, Pässe, historische Meldebescheinigungen etc.).

Wenn du spanische Verwandte hast, aber selbst nie Spanisch gelernt oder in Spanien gelebt hast, kann es sein, dass du trotzdem die DELE-Prüfung ablegen musst, weil dir die Sprachkenntnisse und die Geschichte fehlen.

Bitte beachte, dass dies nur ein allgemeiner Überblick über das Einbürgerungsverfahren in Spanien ist. Die genauen Anforderungen und Abläufe können sich ändern, daher ist es nicht nur in diesem Fall ratsam, sich immer aktuell zu informieren.

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