Behindertenausweis auf Mallorca – was gilt, was geht?
Wer aus dem Ausland nach Mallorca auswandert und einen Schwerbehindertenausweis besitzt, steht früher oder später vor der Frage: Wird mein Ausweis hier eigentlich anerkannt? Kann ich in Spanien dieselben Vergünstigungen nutzen wie zu Hause? Die Antwort darauf ist: Jein.
Zum Beispiel bringt der deutsche Schwerbehindertenausweis allein dir auf Mallorca leider nicht viel. Zwar wird er manchmal im privaten Bereich oder für touristische Ermäßigungen akzeptiert, offiziell zählt er jedoch nicht. Um von den spanischen Leistungen zu profitieren, musst du deinen Behindertenstatus direkt hier auf der Insel anerkennen lassen – und das geht über das IMAS, das Institut „Mallorquí d’Afers Socials“.
Voraussetzung dafür ist, dass du in Spanien resident bist. Das heißt: Du brauchst eine gültige Residencia und musst in deiner Gemeinde offiziell im Padrón, also im Einwohnermelderegister, eingetragen sein. Erst dann kannst du beim IMAS einen Antrag stellen, um deinen Grad der Behinderung nach spanischem Recht feststellen zu lassen. Dafür musst du verschiedene Unterlagen einreichen, unter anderem medizinische Gutachten, möglichst übersetzt und gegebenenfalls mit Apostille versehen. Die Behörde prüft alles und legt fest, ob und in welcher Höhe eine Behinderung vorliegt. Ab einem anerkannten Grad von 33 % gelten in Spanien bestimmte Rechte und Erleichterungen.
Falls du bereits ein spanisches Certificado de Minusvalía besitzt – also die offizielle Anerkennung deines Behindertenstatus – dann bist du einen großen Schritt weiter. Mit diesem Nachweis kannst du beispielsweise Ermäßigungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln auf der Insel beantragen, steuerliche Vorteile bei der Agencia Tributaria geltend machen oder einen speziellen Parkausweis beantragen. Auch bei kulturellen Veranstaltungen, Kursen oder öffentlichen Einrichtungen gibt es häufig Rabatte für Menschen mit anerkannter Behinderung. In vielen Fällen lohnt es sich auch, bei der Gemeinde oder beim Sozialamt nach weiteren lokalen Unterstützungsangeboten zu fragen.
Sehr praktisch ist die sogenannte „Tarjeta acreditativa de discapacidad“, ein zusätzlicher Ausweis im Scheckkartenformat mit Foto, den man unkompliziert mitnehmen und vorzeigen kann. Auch diesen erhältst du über das IMAS.
Wenn du steuerliche Vorteile nutzen möchtest, zum Beispiel bei der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF), dann kannst du mit deinem „Certificado de Minusvalía“ direkt zur „Agencia Tributaria“ gehen oder dort online Unterlagen einreichen. Wichtig ist, dass der Nachweis aktuell ist und die Angaben zum Grad der Behinderung gut erkennbar sind. Falls du dir unsicher bist, hilft es oft, beim IMAS ein zusätzliches Bestätigungsschreiben für das Finanzamt anzufordern.
Weitere Infos und die entsprechenden Ansprechpartner findest du auf den Webseiten:
- www.imasmallorca.net – für alles rund um die Anerkennung des Behindertenstatus
- www.agenciatributaria.es – für steuerliche Erleichterungen und Anträge
- sowie auf den Seiten deiner jeweiligen Gemeinde für Dinge wie Padrón, Parkausweise oder lokale Unterstützungsangebote.
Wenn du bei der Antragstellung oder bei Übersetzungen Unterstützung brauchst, oder wenn du dir einfach nicht sicher bist, was genau der nächste Schritt ist – melde dich gern bei uns. Bei TODO! Mallorca helfen wir dir dabei, auch diese bürokratischen Themen entspannt und erfolgreich zu meistern.
Aber es gibt gute Neuigkeiten: Die Europäische Union hat die Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises beschlossen. Dieser soll Menschen mit Behinderungen das Reisen und Leben innerhalb der EU erleichtern, indem er den Behindertenstatus EU-weit anerkennt. Jedoch gibt es noch kein festes Startdatum.

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