Arbeitssuchend / Arbeitslos auf Mallorca

Arbeitssuchend auf Mallorca

Wenn du aus einem EU-Land kommst und dich in Spanien arbeitslos meldest, gibt es einige wichtige Informationen, die du wissen solltest:

Wenn du aus Deutschland kommst und in Spanien Arbeit suchst, kannst du bis zu drei Monate lang deutsches Arbeitslosengeld beziehen. Voraussetzung ist, dass du in Deutschland bereits einen Leistungsanspruch erworben hast und mindestens vier Wochen arbeitssuchend gemeldet warst. Die deutsche Agentur für Arbeit kann dir eine Bescheinigung PD U2 ausstellen, aus der hervorgeht, wann und wie du dich in Spanien melden musst und welche Leistungen dir zustehen.

Wenn du als Saisonarbeitnehmer in Deutschland arbeitslos wirst und in dein Heimatland zurückkehrst oder als Arbeitnehmer dauerhaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehst, erhältst du im neuen Mitgliedstaat keine Leistungen nach deutschem Recht. Nach deiner Rückkehr kannst du aber unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung deiner deutschen Versicherungszeiten Arbeitslosengeld vom dortigen Träger erhalten. Dazu stellt die deutsche Agentur für Arbeit eine Bescheinigung PD U1 aus.

Für detailliertere Informationen empfehlen wir dir, deine zuständige Agentur für Arbeit zu kontaktieren oder auf www.arbeitsagentur.de nachzuschauen.

Um zum Beispiel auf Mallorca 4 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man mindestens 360 Tage in die Sozialversicherung eingezahlt haben, also beschäftigt gewesen sein. Die Dauer der monatlichen Zahlung richtet sich in Spanien also nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmonate. So erhält man nach einer Beschäftigungszeit von 540 bis 719 Tagen 6 Monate Arbeitslosengeld, die noch zweimal um 6 Monate verlängert werden können. Somit können mindestens 18 Monate Arbeitslosengeld bezogen werden, nur in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Spanien kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Eigenkündigung, von Sonderfällen wie Betriebsverlagerung abgesehen. Die “Prestación contributiva por desempleo” wird nur bei Kündigung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Saisonende) oder Nichtübernahme nach der Probezeit gezahlt.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss innerhalb von 15 Tagen nach Verlust des Arbeitsplatzes gestellt werden, indem man sich zunächst beim SOIB (Servei d’Ocupaciò de les Illes Balears) als arbeitssuchend meldet. Die Leistungen werden dann vom Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) verwaltet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 70% der Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherung der letzten sechs Monate vor der Kündigung. Danach 60% für den verbleibenden Zeitraum. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung. Für die Beantragung sind die NIE, die Kontonummer, das Familienstammbuch und der Unternehmensnachweis „Certificado de empresa“ sowie das Kündigungsschreiben erforderlich.

Auf dem „Justificante demanda de Empleo“, welches du nach deinen Terminen erhältst, stehen die Termine, an denen du dich beim Arbeitsamt melden musst. Unbedingt merken und einhalten, sonst wird die Zahlung sofort eingestellt. Sanktionen können auch verhängt werden, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht oder länger als zwei Wochen Urlaub macht. Die Ansprüche verfallen nicht, wenn eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.

Wer nicht lange genug Beiträge gezahlt hat, kann einen Zuschuss beantragen. Selbständige sind ebenfalls versichert und können je nach Dauer der Selbständigkeit und der eingezahlten Beiträge eine Unterstützung erhalten.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Das Arbeitslosengeld wird in der Regel ohne Abzüge ausgezahlt, ist aber steuerpflichtig. So kann es sein, dass bei der jährlichen Steuererklärung „Declaración de impuestos“ die Einkommensteuer (IRPF = Impuestos sobre la renta de las personas fisicas) für das Arbeitslosengeld nachträglich berechnet und natürlich auch bezahlt werden muss. Man kann aber auch den sofortigen Abzug der IRPF „Retención del IRPF“ mit dem Formular Modelo 145 beantragen. Bitte fragt dazu euren Steuerberater oder die Gestoría eures Vertrauens. Ihr kennt keine? Dann meldet euch bei uns und wir werden euch jemanden empfehlen.

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