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U2-Formular, SOIB & SEPE …

– der entspannte Guide fürs Arbeitslosengeld auf Mallorca

Du hast dein deutsches Arbeitslosengeld im Gepäck, das U2-Formular in der Tasche und träumst von Jobsuche mit Meeresbrise? Klingt gut – aber bevor du den Liegestuhl aufklappst, klären wir mal eben, was du in Spanien beachten musst. Keine Sorge, wird nicht bürokratisch – nur hilfreich.

SOIB vs. SEPE – wer macht was?

Wenn du in Spanien ankommst, landest du nicht nur am Flughafen, sondern auch im spanischen Behördendschungel. Keine Panik, es sind nur zwei Abkürzungen, die du dir merken musst:

SOIB ist die regionale Arbeitsvermittlungsstelle der Balearen. Also dein Ansprechpartner, wenn du z. B. auf Mallorca ankommst. Dort meldest du dich als arbeitssuchend – das ist der erste und wichtigste Schritt.

SEPE ist die staatliche Arbeitsagentur Spaniens, sozusagen das spanische Pendant zur deutschen Agentur für Arbeit. Hier geht’s ums Geld – also um dein deutsches Arbeitslosengeld, das über sie verwaltet wird.

Schritt für Schritt:

Zuerst zum SOIB!
Innerhalb von 7 Tagen nach deiner Ankunft. Du meldest dich dort als arbeitssuchend – das ist dein offizielles Startsignal für die Jobsuche im Ausland.

Dann ab zu SEPE.
Mit der SOIB-Bestätigung, dem U2-Formular und deinen Unterlagen. SEPE sorgt dafür, dass dein deutsches Geld in Spanien fließt – sauber, korrekt und pünktlich (hoffentlich).

Was zählt als offizieller „Abreisetermin“?

Die deutsche Agentur für Arbeit interessiert sich weniger für dein Flugdatum – sondern eher dafür, wann du dich beim SOIB meldest. Dieses Datum gilt als Beginn deiner Auslandssuche. Also nicht trödeln – auch wenn’s verlockend ist, erst mal Tapas essen zu gehen.

Wie lange kannst du bleiben?

Mit dem U2-Formular bist du maximal 3 Monate im Ausland arbeitslosengeldberechtigt. Willst du verlängern (auf 6 Monate), brauchst du die Genehmigung aus Deutschland – und die gibt’s nicht per Postkarte, sondern nur auf Antrag vor der Abreise.

Muss ich was tun – oder kann ich einfach am Strand „verfügbar“ sein?

Tja, ganz so entspannt wie es klingt, ist es leider nicht. Du hast in Spanien auch ein paar Pflichten, aber alles etwas relaxter als in Deutschland:

Meldetermine sind regelmäßig, manchmal reicht aber ein kurzer Telefontermin mit der SOIB. Bewerbungen als Nachweis sind möglich, ist aber eher lockerer gesehen. Kurse und Maßnahmen von der Behörde sind eher selten innerhalb der erste 3 Monate. Bei einer Verlängerung kannst du eventuell aber darauf einstellen.

Wichtig: Du musst verfügbar sein – also erreichbar, offen für Jobangebote und nicht dauerhaft auf Wanderschaft. Urlaub? Lieber vorher absprechen.

Du willst die Jobsuche mit Sonne und Gelassenheit kombinieren? Mit dem U2-Formular geht das – wenn du die Spielregeln kennst. Und jetzt: gute Reise, viel Erfolg – und denk dran, SOIB first, Tapas später.

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