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Steuerarten beim Immobilienkauf auf Mallorca – Überblick für Käufer

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca lohnt sich der genaue Blick auf die Steuerregelungen. Ob als Privatperson oder über eine Gesellschaft, als Resident oder Nicht-Resident: Jede dieser Faktoren beeinflusst die steuerliche Belastung. Ein kurzer Überblick hilft, die wichtigsten Steuerarten zu verstehen und gut vorbereitet den Immobilienkauf anzugehen.

Einmalige Steuern beim Immobilienkauf
Grunderwerbsteuer
Seit Anfang 2023 gelten für die Grunderwerbsteuer auf Mallorca gestaffelte Steuersätze, die sich am Kaufpreis orientieren:
8 % auf die ersten 400.000 €,
9 % für den Betrag von 400.001 € bis 600.000 €,
10 % für 600.001 € bis 1.000.000 €,
12 % für 1.000.001 € bis 2.000.000 €,
13 % für Beträge über 2.000.001 €.

Mehrwertsteuer (IVA)
Die IVA fällt nur an, wenn die Immobilie zum Erstbezug erworben wird; hier beträgt der Steuersatz für Wohnimmobilien 10 % des Kaufpreises. Für Grundstücke und Gewerbeimmobilien gilt ein erhöhter Satz von 21 %. Beim Kauf gebrauchter Immobilien wird hingegen die Grunderwerbsteuer erhoben.

Laufende Steuern für Immobilieneigentümer
Grundsteuer (IBI)
Die Grundsteuer wird jährlich fällig und basiert auf dem Katasterwert der Immobilie. Sie liegt je nach Gemeinde zwischen 0,4 % und 1,1 % für erschlossene und zwischen 0,3 % und 0,9 % für nicht erschlossene Grundstücke.

Vermögensteuer
Diese Steuer gilt für das Gesamtvermögen und betrifft Residenten und Nicht-Residenten gleichermaßen. Dabei haben Residenten höhere Freibeträge von 3.000.000 € pro Person. Die Vermögensteuer wird jährlich in der Einkommensteuererklärung angegeben.

Einkommensteuer (IRPF)
Ob Resident oder Nicht-Resident, Einkünfte aus spanischen Quellen sind steuerpflichtig. Ansässige Personen in Spanien unterliegen den regionalen und nationalen Einkommenssteuersätzen. Für ausländische Eigentümer gelten andere Regelungen, und ein Steuerberater kann helfen, Abzüge und Freibeträge optimal zu nutzen.

Gewinnbesteuerung bei Verkauf
Wird die Immobilie über eine Gesellschaft verkauft, fällt Körperschaftsteuer auf den Gewinn an (25–30 %). Privatverkäufe unterliegen der Einkommensteuer auf die Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und aktuellem Verkaufspreis, wobei die Steuersätze je nach Wohnsitzland des Verkäufers variieren.
 
Ein steuerlicher Blick lohnt sich also!
Mallorca bietet vielfältige Möglichkeiten für Immobilienkäufer, doch die steuerlichen Bedingungen sind komplex. Daher empfiehlt sich eine umfassende Beratung durch Steuerexperten, um alle Verpflichtungen zu erfüllen und steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und vermitteln auch erfahrene Steuerberater vor Ort, damit der Immobilienkauf reibungslos verläuft.

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