¡TODO! Mallorca - Blogbeitrag / Lebenslauf einer "NIE"

Der Lebenslauf einer “NIE”

Was habe ich eigentlich für ein Dokument und ist es noch gültig?

Egal, ob du schon seit Jahren auf der Insel wohnst, ob du schon einmal in Spanien gelebt hast und jetzt wieder zurückkommst oder ob du schon ewig eine Ferienwohnung hast und deine NIE-Bescheinigung schon lange nicht mehr gesehen hast… Jetzt wird es Zeit, sie aus der Schublade zu holen, denn vielleicht ist sie ja gar nicht mehr gültig!

Und jetzt?
Wir klären dich hier über den Lebenslauf der NIE Nummer auf:

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero), auch bekannt als Ausländer-Identifikationsnummer, wurde in Spanien schon vor vielen Jahren eingeführt, nämlich im Jahr 2000. Ein gelbes Durchschlagpapier war das erste Antragsformular für die NIE und ist heute nicht mehr gültig.

Dann kam das grüne Dokument, das wir heute noch oft von unseren Kunden sehen. Wenn man genau hinschaut, steht da „como residente communitario con caracter permanente en España“, was so viel heißt wie, wer schon eine Residencia hat. (Bis 2012 gab es die heutige Residencia noch nicht, dazu später mehr.) Das bedeutet aber, dass dieses Formular in den meisten Fällen nicht mehr als Residencia akzeptiert wird und in das neue Format geändert werden muss. Das Verfahren ist das gleiche wie bei jedem anderen Antrag. Wenn die Residencia nicht gelöscht wurde, weil man längere Zeit nicht in Spanien war, bekommt man bei einem neuen Antrag (mit den neuen Voraussetzungen) direkt die begehrte „Residencia permanente“. Für dieses Formular gibt es keine neue NIE-Nummer-Bescheinigung. Damit haben wir zwei der alten Formulare erklärt, die du auf jeden Fall verlängern lassen solltest. Wir helfen dir gerne dabei!

Die NIE Nummer ist zwar lebenslang gültig, aber nicht mehr alle Formulare werden überall akzeptiert. Vor allem immer mehr Notare verlangen die neuen Dokumente, auch manche Behördengänge können nur noch mit neuen Dokumenten erledigt werden. Das führt oft zu einer bösen Überraschung, wenn man endlich einen Termin hat und wieder weggeschickt wird.

Auch die jetzige weiße Bescheinigung, die es seit 2012 gibt, und die du sicher kennst, hat schon einige Änderungen hinter sich. So stand zum Beispiel 2016 unten auf der NIE-Bescheinigung – Gültigkeit 3 Monate. Das gibt es nicht mehr, aber es taucht immer noch auf. Keine Sorge – diese Formulare sind weiterhin gültig und werden akzeptiert.

Wenn wir jetzt eines deiner Dokumente auf Gültigkeit prüfen sollen oder du dringend dein NIE-Nummer-Zertifikat ändern lassen musst, schreibe uns gerne eine Mail an info[at]todo-mallorca.es mit deinem aktuellen Dokument oder beantrage direkt dein neues Formular unter NIE-Nummer beantragen – ¡TODO! Mallorca (todo-mallorca.es)

Und nun noch einmal zur Residencia und warum das oben erwähnte grüne Dokument nicht mehr gültig ist. Seit dem 24. April 2012 ist eine wesentliche Neuerung bezüglich der bisherigen Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea) oder auch Tarjeta in Kraft getreten: Mit dem BOE Numero 98 wurde der Daueraufenthalt für EU-Bürger neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, mit einer der bekannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer, Selbständiger, Rentner oder mit finanziellen Mitteln anmelden. Diese Regeln wurden in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Der spanische Gesetzgeber verlangt nun von EU-Bürgern, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, dass sie entweder Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner in Spanien sind oder für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende finanzielle Mittel zur Existenzsicherung verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und dass sie und ihre Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat krankenversichert sind. Übrigens sind diese Gesetze für die gesamte EU geregelt. Nur kann sie jeder Staat an seine Gegebenheiten anpassen. Die so genannten „Freizügigkeitsrichtlinien“ sind zu finden unter EU-Richtlinie 2004/38/EG Artikel 7.

Das bedeutet aber auch, dass du bei der Neuausstellung deiner grünen Residencia, auch wenn du mit der alten grünen Residencia bereits die „permanente“ hast, alle notwendigen Formulare bereithalten musst. Die neue Residencia ist 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Die Residencia permanente ist dann ebenfalls lebenslang gültig und wird nur in Sonderfällen (z.B. bei einem längeren Aufenthalt in einem anderen Land) deaktiviert.

Deine Residencia beantragen, verlängern oder neu ausstellen lassen kannst du ganz einfach mit unserem Formular Beantragung der Residencia – ¡TODO! Mallorca (todo-mallorca.es

Wenn du schon dabei bist, die bürokratischen Hürden für deine Residencia zu meistern, warum nicht gleich ein weiteres Abenteuer einplanen? Denn nach all dem Papierkram verdienst du definitiv eine Auszeit! Wie wäre es mit einem außergewöhnlichen Tagesausflug auf Mallorca?

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