Jährliche Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer
Als Eigentümer einer nicht gewerblich genutzten Immobilie in Spanien bist du verpflichtet, die Eigennutzungssteuer, auch als „Impuesto sobre la Renta de no Residentes“ bekannt, zu zahlen. Diese Steuer gilt für Nichtresidenten, die weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, die als „imputación“ bezeichnet wird und nicht in der deutschen Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Die Erklärung erfolgt mittels des Formulars Modelo 210 und basiert auf dem Katasterwert der Immobilie. Dabei dient ein Steuersatz von 2% (bzw. 1,1%, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren geändert wurde) als Bemessungsgrundlage. Jeder Eigentümer muss die Steuererklärung separat einreichen, wobei die Steuerschuld aktuell 19% für EU-Bürger und 24% für Nicht-EU-Bürger beträgt.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Abgabe deiner jährlichen Steuererklärung für Immobilien-Eigentümer (Modelo 210) in Spanien. Unser Servicepaket kostet nur 99,00 EUR inkl. MwSt. Alles, was wir benötigen, sind der Grundsteuerzahlbeleg, die Ausweise der Immobilieneigentümer (nur im ersten Jahr), die NIE-Nummer und der Kaufvertrag (nur im ersten Jahr der Steuervertretung). Kontaktiere uns per Mail, WhatsApp oder telefonisch, um weitere Informationen zu erhalten oder uns dein Anliegen zu schildern. Wir helfen dir gerne weiter!