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Führerschein umtauschen in Spanien – Muss ich oder muss ich nicht?

Wer länger in Spanien lebt oder gerade auswandert, kennt das Spiel: Behörden wollen Dokumente, Regeln scheinen sich zu ändern, und irgendwann stellt sich die Frage: „Muss ich eigentlich meinen Führerschein umtauschen?“

Die kurze Antwort? Vielleicht. Aber nicht immer. Und ganz sicher nicht sofort. Also atmen wir mal tief durch und schauen uns das Ganze ganz entspannt an.

Das Wichtigste zuerst – Wenn du aus einem EU-Land auswanderst und deinen Kartenführerschein nach dem 19. Januar 2013 bekommen hast – also den mit Ablaufdatum (normalerweise 15 Jahre Gültigkeit) – dann kannst du in der Regel einfach weiterfahren. Kein Umtausch nötig.

Warum? Weil dein Führerschein bereits den EU-weiten Standard erfüllt – und Spanien damit zufrieden ist. Ganz offiziell.

Wann musst du trotzdem umtauschen?

Wenn du allerdings zu den Glücklichen gehörst, die noch einen dieser legendären „grauen Lappen“ oder rosa Papier-Führerscheine haben, oder wenn dein Kartenführerschein von vor 2013 stammt und z. B. bis 2033 gültig ist, dann sieht die Sache anders aus.

Dann gilt: Zwei Jahre nach deinem offiziellen Wohnsitz in Spanien (also nach Anmeldung als Resident) musst du umtauschen. Das ist gesetzlich so geregelt.

Was sagt das Gesetz?

Spanien hat das in Artikel 15.4 des Real Decreto 818/2009 klipp und klar geregelt. Dort steht (frei übersetzt):

Wenn dein Führerschein KEIN Ablaufdatum hat oder LÄNGER gültig ist als in Spanien erlaubt (also z. B. 20 oder 30 Jahre), musst du ihn nach ZWEI Jahren Wohnsitz umtauschen.

Spanien will damit nur, dass alle denselben Standard haben. Und der lautet:
Maximal 15 Jahre Gültigkeit, so wie es auch die EU seit 2013 vorschreibt.

EU-Richtlinie 2006/126/EG bestätigen diese Aussagen.

Seit wann gilt das mit den 15 Jahren?

Seit dem 19. Januar 2013 müssen alle neuen EU-Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit haben. Meist 15 Jahre für normale Pkw (Klasse B). Wenn dein Führerschein nach diesem Datum ausgestellt wurde – Glück gehabt. Du brauchst erstmal nichts zu tun.

Und was, wenn mich die Polizei anhält?

Hier wird’s knifflig. Einige Polizisten – auch Guardia Civil – sind bei dem Thema nicht immer auf dem aktuellen Stand. Deshalb empfehlen wir: Einfach den Gesetzestext dabeihaben.

Hier ein kurzer, höflicher Text auf Spanisch, den du im Handschuhfach dabeihaben kannst und freundlich zeigen:

Justificante legal – Artículo 15.4 del Real Decreto 818/2009

El conductor es residente en España, pero su permiso de conducción tiene fecha de caducidad conforme a la normativa europea (Directiva 2006/126/CE). Según el artículo 15.4, solo hay obligación de renovar el permiso si no tiene fecha de caducidad o si esta supera los límites establecidos en España (15 años).

Wenn du unsicher bist: Schau auf dein Ausstellungsdatum und die Gültigkeit deines Führerscheins. Wenn alles im Rahmen der EU-Regeln liegt, brauchst du dir keine Sorgen machen.

Und falls doch mal ein Umtausch nötig wird – keine Panik. Das geht in Spanien mittlerweile recht unkompliziert online oder über die örtliche Jefatura de Tráfico. Sind die 15 Jahre nämlich abgelaufen, verlierst du deinen Führerschein und bist dann bereits Resident, ist ein ummelden in Spanien und auf spanischen Führerschein nur noch möglich.

Bleib entspannt – und fahr sicher!
Wenn wir dich unterstützen können bei der Ummeldung oder mal nachsehen sollen, wie es um deinen Führerschein steht, melde dich gerne oder Besuch uns doch im ersten Auswanderungsbüro auf Mallorca in Llucmajor.

ÜBRIGENS, an unsere lieben Schweizer Kunden, ihr müsst egal was der Führererschein sagt, nach 6 Monaten spätestens den Führerschein umtauschen, aber psssst es ist alles viel einfacher wie bei den deutschen Führerscheinen.

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