Touristisch oder nicht touristisch?
Das Tourismusrahmengesetz, kurz PIAT = Pla d`Intervencio d`Ambits Turistics, teilt die Insel in einen Zonenplan ein. Er legt fest, in welchen Zonen überhaupt nicht vermietet werden darf und in welchen Zonen nur Ferienwohnungen in Einfamilienhäusern vermietet werden dürfen.
Ein Eigentümer, der sein Haus oder seine Finca vermieten möchte, muss bei der zuständigen Gemeinde die sogenannte ETV-Nummer (estancia turística en vivienda) beantragen. Die Immobilie muss sich seit mindestens fünf Jahren in Privatbesitz befinden, über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung und einen Energieausweis verfügen. Die Lizenznummer legt außerdem fest, dass auf vier Gästebetten mindestens ein Badezimmer kommen muss und der Eigentümer nicht mehr als drei Objekte zur Ferienvermietung anbieten darf.
Ziel des Gesetzes ist es, die Ferienvermietung von Wohnraum zu verhindern. Es sollte mehr freier Wohnraum für die Bevölkerung zur Verfügung stehen. Leider ist dieser Plan nicht wirklich aufgegangen. Viele Eigentümer haben ihre Immobilien auf Mallorca verkauft, weil sie sich in ihren Rechten als Eigentümer eingeschränkt fühlen.
Aber was genau ist eine Ferienwohnung?
Kurz gesagt, wenn Wohnraum mit Gewinnerzielungsabsicht vermarktet wird.
Wird eine Wohnung nur tage- oder wochenweise vermietet, handelt es sich eindeutig um eine Ferienvermietung. Eine langfristige Vermietung beginnt erst ab dem 31. Tag.
Wer also sein Haus oder seine Wohnung auf Mallorca nicht länger als einen Monat vermietet, betreibt Ferienvermietung. Wer keine Ferienvermietung betreiben will und deshalb länger als einen Monat vermieten muss, muss zusätzlich nachweisen, dass es sich nicht um eine touristische Vermietung handelt. Die Vermietung von Wohnungen im Stadtzentrum von Palma ist weiterhin verboten. Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die in einer der genehmigten Zonen liegen, sind hingegen erlaubt. Allerdings müssen alle Eigentümer mit der Ferienvermietung einverstanden sein.
Wer es auf Mallorca schafft, eine Ferienvermietungslizenz für sein Eigenheim zu bekommen, muss für jedes Gästebett in der Immobilie einzeln bezahlen. Ein Bett in einem Einfamilienhaus kostet 3.500 Euro, ein Bett in einer Ferienwohnung 875 Euro.
Bei einem Verkauf der Immobilie mit Ferienvermietungslizenz kann der neue Eigentümer diese weiterhin nutzen.
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