¡TODO! Mallorca - Existenzgründung & Gesellschaftsformen auf Mallorca

Abenteuer Existenzgründung auf Mallorca:

Ein erster Überblick über die spanischen Gesellschaftsformen

Du hast also den Entschluss gefasst, die Koffer zu packen und von Deutschland nach Mallorca zu ziehen. Du willst aber nicht nur am Strand liegen und Sangria schlürfen, sondern auch dein eigenes Business auf der Insel starten? Dann bist du bei uns genau richtig!

Als deine treue Auswandereragentur begleiten wir dich nicht nur beim Behördendschungel, sondern auch bei deinem Schritt in die Selbstständigkeit. Heute nehmen wir dich mit ins Meer der verschiedenen Gesellschaftsformen in Spanien. Keine Sorge, wir bleiben an der Oberfläche – die Details gibt’s dann in unseren kommenden Blogbeiträgen.

Die spanische GmbH: “S.L.” bzw. “Sociedad de Responsabilidad Limitada”

Die “S.L.” ist sozusagen der kleine Bruder der deutschen GmbH. Eine solide Wahl für viele, die in Spanien ein Geschäft aufziehen wollen. Stell dir vor, du öffnest deine eigene Tapas-Bar oder startest einen kleinen Onlineshop – die S.L. bietet dir dabei den nötigen rechtlichen Schutz.

Die spanische Aktiengesellschaft: „S.A.“ bzw. „Sociedad Anónima”

Für die ganz großen Träume haben wir die “S.A.” – das spanische Pendant zur deutschen Aktiengesellschaft. Vielleicht planst du ja, ein internationales Business-Imperium von deiner Strandvilla aus zu leiten?

Die spanische GbR: „CB“ bzw. „Comunidad de Bienes“

Wenn du und ein paar Freunde gemeinsam ein kleines Unternehmen gründen wollt, dann ist die “BC” vielleicht genau das Richtige für euch.

Das Einzelunternehmen: „Persona Física“ = der „Autónomo“

Und schließlich, für alle Einzelkämpfer da draußen, gibt es den „Autónomo“. Als Einzelunternehmer genießt du maximale Freiheit und Flexibilität. Ob du als freiberuflicher Fotograf die Schönheit Mallorcas einfängst oder als Berater dein Wissen weitergibst – als „Autónomo“ bist du dein eigener Chef.

Der Prozess der Gründung einer S.L. oder S.A. läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Anfrage Firmenbezeichnung
  2. Eröffnung eines Bankkontos
  3. Mögliche Erteilung von Vollmachten
  4. Entwicklung der Gründungsurkunde und der Statuten
  5. Notarielle Beurkundung
  6. Eintragung ins Handelsregister
  7. Zuteilung einer (vorläufigen) Steuernummer

Nach der Eintragung der Gesellschaft erfolgen:

  • Aktivierung (alta) der Gesellschaft beim Finanzamt
  • Beantragung und Aktivierung der Steuernummer (NIF)
  • Beantragung der Umsatzsteuer -Identifikationsnummer
  • Eventuelle Beantragung von Betriebslizenzen und Genehmigungen
  • Registrierung des Unternehmens bei den Sozialbehörden, Unternehmer- und Arbeitnehmeranmeldung
  • Anmeldung der Geschäftsführer bei der Sozialversicherung

Der Prozess der Gründung einer CB läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Einen privaten Vertrag anfertigen, in dem der Prozentsatz der Beteiligung jedes Gemeinschaftsmitglieds an den Gewinnen und Verlusten der CB festgelegt ist und ob die Geschäftsführer unabhängig voneinander oder nur gemeinsam handlungsberechtigt sein sollen.
  2. Beantragung der vorläufige Steueridentifikationsnummer
  3. Anfrage für die definitive Steueridentifikationsnummer

In den nächsten Blogbeiträgen werden wir jede Gesellschaftsform ganz genau unter die Lupe nehmen. Bleib also dran und lass dich von uns durch den spanischen Bürokratie-Dschungel führen.

Wenn du Anregung bei der Vermarktung und Positionierung deiner neuen Marke im Gastrobereich auf Mallorca benötigst, empfehlen wir dir unseren Partner MBG. MBG kreiert Getränke, eigene Marken und positioniert diese nicht nur auf Mallorca erfolgreich. Erfahre mehr auf der Webseite.

Bis dahin, genieße die Sonne und träume groß!

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