„Ich bin doch angemeldet!“ – Warum das Empadronamiento keine Residencia ist
Wer aus Deutschland nach Mallorca zieht oder hier eine längere Zeit verbringt, landet früher oder später im Rathaus – für das sogenannte Empadronamiento. Viele denken dann: „Perfekt, ich bin jetzt offiziell in Spanien gemeldet.“
Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn: In Spanien bedeutet „angemeldet“ nicht automatisch „wohnhaft“.
Wir erklären hier kurz und verständlich den Unterschied zwischen Empadronamiento (kurz: Empadron) und Residencia (oder auch Tarjeta Verde oder grüne NIE), und warum beide ihre eigene Rolle spielen.
Was ist das Empadronamiento?
Das Empadronamiento ist die Anmeldung bei der Gemeinde, also im örtlichen Rathaus. Man gibt an, wo man wohnt – ähnlich wie die Wohnsitzmeldung in Deutschland. Die Gemeinde nimmt einen dann in ihr Register auf. Das Ganze dient in erster Linie statistischen Zwecken und hat mit dem eigentlichen Aufenthaltsstatus in Spanien erstmal nichts zu tun.
Trotzdem ist das Empadronamiento wichtig:
Ohne diese Anmeldung kann man zum Beispiel Kinder nicht in der Schule anmelden, keinen Arzt zugewiesen bekommen oder bestimmte lokale Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch für viele andere Anträge – ob Sozialhilfe, Müllgebühren oder Nachweis des Wohnortes – wird dieses Dokument gebraucht.
Aber: Es handelt sich dabei nicht um eine Anerkennung durch den spanischen Staat, dass man hier dauerhaft wohnt. Dafür braucht es etwas anderes – die Residencia.
In vielen Orten auf Mallorca, wie z.b. bei uns in Llucmajor bekommt man mittlerweile kein Empadronamiento mehr ohne diese Residencia.
Was bedeutet Residencia?
Die Residencia ist der offizielle Wohnsitzstatus in Spanien. Sie wird nicht im Rathaus beantragt, sondern bei der Ausländerbehörde (meist bei der Policía Nacional). Mit der Residencia zeigst du, dass Spanien dein Lebensmittelpunkt ist – mit allem, was dazugehört: Steuern, Bankverbindung, Führerschein, Verträge und natürlich auch deine Krankenversicherung.
Für Letzteres haben wir einen starken Partner an unserer Seite: BOHEMIA Versicherungsmakler berät dich persönlich zu passenden Versicherungen auf Mallorca, damit dein Leben als Resident rundum abgesichert ist.
Als EU-Bürger darf man sich zwar grundsätzlich frei in Spanien aufhalten, aber sobald man länger als drei Monate bleibt, ist man gesetzlich verpflichtet, die Residencia zu beantragen.
Warum reicht das Empadronamiento nicht aus?
Viele verwechseln das Empadronamiento mit dem deutschen Meldezettel – der in Deutschland ja gleichbedeutend mit einer Wohnsitzmeldung ist. In Spanien sind das aber zwei ganz unterschiedliche Ebenen:
Die Gemeinde weiß, dass du hier wohnst → über das Empadronamiento.
Der Staat weiß, dass du hier lebst → über die Residencia.
Ohne Residencia kann es bei bestimmten Themen schnell kompliziert werden – etwa wenn man sich bei der öffentlichen Krankenversicherung anmelden möchte und seine Kinder in der örtlichen Schule, einen spanischen Führerschein beantragen will oder irgendwann auch steuerlich als „Ansässiger“ gilt.
Wie erklärt man’s am besten?
Wir helfen dir mit einem einfachen Vergleich:
Das Empadronamiento ist wie eine Adressmeldung bei der Stadt – du sagst der Gemeinde, wo du wohnst. Die Residencia hingegen ist wie eine Registrierung beim Staat – du gibst an, dass du hier wirklich und dauerhaft leben möchtest.
Erst mit beidem zusammen bist du richtig „angekommen“ – in der Verwaltung und im System und kannst auch erst dann übrigens die Vorteile eines Residenten nutzen, z. b. günstiger fliegen oder viele andere Rabatte, die dir als Insulaner zustehen.
Beide Dokumente haben ihren Sinn und ergänzen sich – auch wenn das auf den ersten Blick verwirrend sein kann.
Wenn du jetzt noch Fragen hast oder sofort eins von beiden oder gleich beide beantragen möchtest, dann freuen wir uns über deine Mail, Anruf oder Whatsapp.

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