Modelo 210: Was Immobilieneigentümer jetzt wissen müssen
Wer als Nichtresident in Spanien eine Immobilie auf Mallorca besitzt, kommt an einer Steuer nicht vorbei: dem Modelo 210. Diese jährliche Erklärung betrifft alle Eigentümer, die sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten – selbst dann, wenn die Immobilie nicht vermietet wird, wenn sie also nicht als Resident in Spanien gemeldet sind.
Oder anders gesagt: Auch wer nur Sonne tankt und keinen Cent Miete kassiert, bleibt steuerlich sichtbar.
Viele Eigentümer sind überrascht: Auch reine Eigennutzung löst eine Steuerpflicht aus. Grundlage ist die sogenannte „imputación“ (Eigennutzungsbesteuerung) – eine pauschale Besteuerung auf Basis des Katasterwerts der Immobilie.
Spanien geht also davon aus, dass man aus der eigenen Nutzung einen gewissen „Vorteil“ zieht – selbst wenn dieser nur aus Meerblick und Orangenbäumen besteht.
Was ist das Modelo 210 auf Mallorca?
Das Modelo 210 ist die spanische Steuererklärung für Nichtresidenten mit Immobilieneigentum. Dabei geht es nicht um tatsächliche Mieteinnahmen, sondern um eine fiktive Besteuerung der Eigennutzung.
Fiktiv – aber leider nicht optional.
Die wichtigsten Eckdaten:
• Bemessungsgrundlage: 2 % des Katasterwerts
• Nur 1,1 %, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren aktualisiert wurde
• Steuersatz:
o 19 % für EU-Bürger
o 24 % für Nicht-EU-Bürger
• Pro Eigentümer und Katasternummer muss jeweils eine separate Steuererklärung eingereicht werden
Das bedeutet: Gehört die Immobilie zwei Personen, sind zwei separate Modelo 210 Erklärungen notwendig. Hat der Parkplatz einer Wohnung einen eigenen ausgewiesenen Wert, sind sogar vier Erklärungen zu erstellen.
Ja, selbst der Stellplatz möchte steuerlich gewürdigt werden.
Gilt das Modelo 210 auch ohne Vermietung?
Ja. Genau hier liegt das Missverständnis vieler Eigentümer. Die Eigennutzungssteuer in Spanien fällt auch dann an, wenn die Immobilie ausschließlich privat genutzt wird und keinerlei Mieteinnahmen erzielt werden.
Sobald du als Nichtresident im Grundbuch stehst, besteht eine jährliche Erklärungspflicht.
Das Finanzamt interessiert sich dabei weniger für deine Aufenthaltsdauer als für deinen Namen im Register.
Welche Unterlagen braucht man für das Modelo 210 Mallorca?
Für die Steuererklärung deiner Immobilie auf Mallorca werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
• Grundsteuerzahlbeleg (IBI-Bescheid, den du im Cartero Virtual findest)
• NIE-Nummer
• Ausweiskopie der Eigentümer (im ersten Jahr der Vertretung)
• Kopie vom Kaufvertrag (im ersten Jahr der Vertretung)
Entscheidend ist vor allem der Katasterwert (valor catastral), da dieser die Grundlage für die Berechnung bildet.
Er ist sozusagen die stille Hauptfigur dieser Geschichte.
Fristen & Konsequenzen bei verspäteter Abgabe
Die Nichtresidentensteuer in Spanien muss jährlich erklärt werden. Bei verspäteter Abgabe drohen:
• Säumniszuschläge
• Verzugszinsen
• mögliche zusätzliche Verwaltungsverfahren
Gerade, weil es sich um eine formale Pflicht handelt, sollte die Abgabe nicht aufgeschoben werden.
Mallorquinische Gelassenheit ist wunderbar – nur beim Finanzamt eher nicht empfehlenswert.
Kann man die Modelo 210 Steuer in Deutschland absetzen?
In den meisten Fällen nein. Die Eigennutzungsbesteuerung („imputación“) ist in der Regel nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist dennoch sinnvoll.
Ein kleiner Trost: Zumindest bleibt der Sonnenuntergang steuerfrei.
Das Modelo 210 einfach & sicher erledigen
Die jährliche Nichtresidentensteuer auf Mallorca ist kein kompliziertes Thema – solange die Daten korrekt erfasst und fristgerecht eingereicht werden.
Erklärt wird im Steuerjahr immer das vorangegangene Jahr, sprich im Jahr 2026 wird die Eigennutzung des Jahres 2025 erklärt. Wurde der Kauf erst im Jahr 2025 getätigt, wird dieses Jahr der anteilige Zeitraum des Immobilienbesitzes versteuert.
Das Finanzamt rechnet also ganz genau mit – auch wenn man selbst vielleicht den Überblick verloren hat.
Zu einem festen Preis pro Erklärung übernehmen wir:
• Erstellung & elektronische Abgabe des Modelo 210
• Prüfung von Katasterwert, Eigentumsanteilen und Zeitraum
• Bestätigung der eingereichten Steuererklärung
• Digitale, schnelle Abwicklung
Transparent, unkompliziert und rechtssicher.
Damit du dich wieder den wichtigen Dingen widmen kannst – wie der Frage, ob heute Strand oder Terrasse.
Die Abgabe des Modelo 210 frühzeitig planen
Ob Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz – das Modelo 210 gehört zur jährlichen Pflicht jedes Nichtresidenten mit Immobilie in Spanien. Wer sich frühzeitig kümmert, vermeidet unnötige Zuschläge und bleibt steuerlich auf der sicheren Seite.
Wenn du dein Modelo 210 professionell erledigen lassen möchtest, reicht ein kurzer Kontakt – wir sagen dir genau, welche Unterlagen fehlen und übernehmen den Rest.
Du genießt Mallorca, wir kümmern uns um den Papierkram.
Und wenn das Modelo 210 erledigt ist?
Dann darf man sich auch belohnen. Denn Steuern zahlen gehört zwar zum Immobilienbesitz auf Mallorca dazu – aber Genuss eben auch.
Wer zwischen Behördengängen, Katasterwert und Fristen einen Moment österreichische Heimat sucht (oder einfach gutes Brot liebt), dem empfehlen wir einen Abstecher zu PAN AUSTRIA. Die österreichische Bäckerei auf Mallorca verbindet Handwerk, Qualität und ein kleines Stück Alpengefühl unter der Sonne der Insel.
Denn ja – das Finanzamt möchte jährlich seinen Anteil.
Aber ein gutes Brot mit knuspriger Kruste? Das gehört eindeutig dir.

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