¡TODO! Mallorca - Blogbeitrag / Kindergeld

Kindergeld aus Deutschland?

Die Mutter besitzt keine gültige Residencia. Sie lebt aber hauptsächlich auf der Insel und arbeitet im Angestelltenverhältnis, remote für eine deutsche Firma. Der Vater hat eine gültige  Residencia,  lebt  und  arbeitet als Autónomo  auf Mallorca. Er ist in Spanien steuerpflichtig. Das Kind ist in Spanien gemeldet und geht natürlich auch hier zur Schule.

Ein anderer Vater lebt überwiegend auf Mallorca, ist Geschäftsführer einer deutschen GmbH, zahlt aber für sich keine Sozialabgaben in Deutschland. Die Mutter lebt als Residentin und arbeitet Autónomo auf der Insel. Das Kind ist in Spanien gemeldet und geht ebenfalls hier zur Schule.

Diese und viele weitere sind wirklich außergewöhnliche Lebenssituationen auf Mallorca – da ist es kein Wunder, dass die 12 von ¡TODO! Mallorca angeschriebenen Familienkassen in Deutschland etwas überfordert zu sein schienen und nur zwei Rückantworten kamen. Vielen Dank noch einmal dafür.

„Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für im Ausland, insbesondere in der EU, beschäftigte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentut für Arbeit steht, oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist.“

Familienkasse-Nord

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„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Nadine,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anfrage, die uns zuständigkeitshalber von unserer Familienkasse Bayern Nord zugeleitet wurde.

Gerne geben wir Ihnen an der Stelle einige Informationen und Hinweise, die Ihnen womöglich für Ihren Beitrag weiterhelfen. Leider können wir für die von Ihnen formulierten Fallkonstellationen keine pauschalen Einschätzungen liefern, da die Beurteilung durch die Familienkasse immer am konkreten Einzelfall erfolgt. Allerdings gilt es die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld nach deutschem Recht zu kennen, auf die wir gerne eingehen.

Die Familienkasse der BA zahlt nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) aktuell jährlich rund 54 Mrd. Euro Kindergeld. Kindergeld nach EStG erhält grundsätzlich nur, wer einen dauerhaften Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Kindergeld kann unter bestimmten Umständen sowohl von Deutschen als auch von Ausländern für Kinder bezogen werden, die nicht in Deutschland wohnen. In solchen Fällen mit überstaatlichem Bezug (z.B. Kind wohnt im Ausland) sind zusätzliche Nachweise einzureichen, die die Familienkasse gewissenhaft prüft und mit ihren Verbindungsstellen im Ausland abgleicht.

Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

– Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.

– Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen sowie auf folgender Seite der Familienkasse.

Wir hoffen dies hilft Ihnen weiter. Gerne dürfen Sie diese Informationen entsprechend weitergeben. Damit uns Familien auch schnell und unkompliziert finden, gerne mit dem Hinweis auf unsere Internetseite www.familienkasse.de.“

Stab Geschäftsleitung / Presse

Klingt nach einem Bürokratie-Marathon, oder?

Mit den ganzen Regeln rund um Kindergeld, Steuern und Residencia kommt man schon mal ins Schwitzen. Aber keine Sorge, wir helfen dir gern dabei, die Übersicht zu behalten. Und wenn du nach all dem Papierkram eine wohlverdiente Pause brauchst, wie wäre es mit einem Besuch in einem unserer Lieblingsrestaurants hier auf der Insel? Schließlich muss man auch mal die Seele baumeln lassen – und gutes Essen hilft dabei bekanntlich am besten!

Hier sind ein paar Restaurants, die wir und unsere Partner wärmstens empfehlen…

THAI COLOM – Porto Colom – Thailändische Küche
MOS RESTOBAR – Son Serra de Marina – Stilvolle, mediterrane Küche
LA PIZZA – Porto Colom – Italienische Küche
SONNENBÄCKEREI – Playa de Palma / Las Maravillas – Deutsche Bäckerei

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