„Tut mir leid, dein Fahrzeug kann so nicht umgemeldet werden!“
Autsch, das sitzt erst einmal und ja, jetzt kommen viele Fragen auf. Es gibt tatsächlich einige Gründe, warum ausländische Fahrzeuge nicht durch die spanische Zulassungsstelle kommen, um in Spanien angemeldet zu werden. Der Hauptgrund ist aber die sogenannte europäische Typgenehmigungsnummer. Wenn diese unscheinbare Nummer, die mit einem kleinen „e“ beginnt, nicht im Fahrzeugschein steht, wurde sie entweder wegen des alten Fahrzeugscheins nicht eingetragen (dann findet man sie im COC oder im Fahrzeug) oder das Fahrzeug stammt nicht aus dem europäischen Raum und wurde importiert. Das mag in Deutschland bei der Ummeldung kein Problem sein, in Spanien ist das leider nicht so und bringt jede Menge Ärger und hohe Kosten mit sich, je nach Fahrzeug bis zu 2000 €.
Diese Einzelabnahme, auch „Homologation“ genannt, wird in Spanien bei der Ummeldung von Fahrzeugen fällig, die diese Nummer nicht haben, weil sie z.B. aus Asien oder den USA importiert wurden.
Kurz erklärt: Die Homologation von Fahrzeugen bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein Fahrzeug in Übereinstimmung mit den technischen und rechtlichen Anforderungen für den Straßenverkehr eines bestimmten Landes oder einer Region gebracht wird. In Europa ist die europäische Typgenehmigung ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses.Die europäische Typgenehmigung ermöglicht es einem Fahrzeughersteller, ein Fahrzeugmodell zu produzieren, das den europäischen Vorschriften und Normen entspricht. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge, die in einem EU-Land zugelassen werden, die gleichen grundlegenden Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Das bedeutet, dass sie keine weiteren Genehmigungen benötigen und in jedem EU-Land verkauft werden können. Sie erleichtert die Zulassung von Fahrzeugen in den verschiedenen EU-Ländern.Wenn ein Fahrzeug in Spanien zugelassen werden soll, ist die europäische Typgenehmigung daher oft unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht. Dabei ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren von Land zu Land unterschiedlich sein können.
Daher unser Tipp: Fahrzeugschein prüfen, ob unter dem Buchstaben (K) die europäische Typgenehmigungsnummer z.B. e3*2007/46*0000*00 eingetragen ist. Wenn nicht, bitte im COC nachschauen, ob eine drin steht oder im Auto auf dem Typenschild. Falls sie nirgends zu finden ist, muss das Auto in Spanien vor der eigentlichen Ummeldung homologiert werden. Dies passiert auch, wenn man bestimmte Umbauten an seinem Fahrzeug vorgenommen hat, Extras wie Anhängerkupplung oder getönte Scheiben besitzt oder das Auto tiefer gelegt wurde. All dies sollte man nicht haben, wenn man hier über den spanischen TÜV fahren möchte. Denn dann heißt es: wieder umbauen oder abmontieren lassen für die erste Prüfung beim spanischen TÜV. Danach kann man z.B. eine Anhängerkupplung wieder anbringen, um sie im Nachhinein wieder abnehmen lassen.
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